Allgemeine Geschäftsbedingungen und Wettkampfbestimmungen:
Zur Durchführung des Laufes werden die Bestimmungen der Volkslaufveranstaltungen zu Grunde gelegt. Teilnahmeberechtigt sind Läuferinnen und Läufer mit der offiziellen Startnummer des Schloss-Cross. Die Startnummer muss gut sichtbar und unverändert auf der Vorderseite des Lauftrikots getragen werden.
Teilnahmeberechtigt sind alle Läuferinnen und Läufer des Jahrgangs 2007 und älter für den Hauptlauf und 2009 und älter für den Freizeitlauf. Alle Läuferinnen und Läufer des Jahrgangs 2010 bis 2017 sind für die Kinderläufe zugelassen.
Weder der Ausrichter, der Veranstalter, Sponsoren, die Stadt Laupheim oder deren Vertreter übernehmen irgendeine Haftung bei Schäden jeglicher Art, die den Teilnehmern im Zusammenhang mit dieser Veranstaltung entstehen können. Dies gilt auch für Unfälle, abhanden gekommene Bekleidungsstücke oder sonstige Gegenstände. Insbesondere übernehmen Ausrichter und Veranstalter keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Veranstaltung.
Startplatzübertragung und Stornierung
Grundsätzlich ist es möglich bis Donnerstagabend (24 Uhr) vor der Veranstaltung den Startplatz kostenfrei auf eine andere Person im gleichen Wettbewerb zu übertragen. In diesem Fall bitte eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! innerhalb der Frist senden. Das Stornieren von gebuchten Startplätzen ist ebenfalls bis Donnerstagabend (24 Uhr) vor der Veranstaltung möglich. Bei einer Stornierung erhält der Teilnehmer einen Gutschein für den Schloss-Cross im Folgejahr, Teilnahmegebühren werden nicht zurückerstattet. In diesem Fall bitte eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! senden.
Nach Donnerstag 24 Uhr ist ein Übertrag oder eine Stornierung nicht mehr möglich.